Führerschein-Infos / Preisbeispiele ( siehe unten)

Was der Führerschein letzendlich kostet kann man vorher nicht sagen, es kommt ganz darauf an wieviel Übungsstunden man benötigt , auch ob man bzw. wie oft man bei bei der Prüfung "durchfällt" (wir haben aufgrund unserer guten, strukturierten Ausbildung jedoch eine sehr niedrige Durchfall-Quote).

 

Die Anzahl der Fahrstunden hängt ab von :

 

- Begabung

- Alter

- Vorerfahrung (z.B. ein Schüler hat schon den A1 Führerschein)

-  Motivation

(hierzu gehört vor allem auch das "dran bleiben" beim Theorie lernen - also mit dem "Fahren lernen max".

Wer da trödelt bremst sich selbst beim Fahren aus. D.h. wir müssen immer wieder Fahrpausen machen oder in grösseren Abständen fahren (z.B. nur 1 mal die Woche) , was füs Lernen nicht förderlich ist !!!

- Schüler möchte mehr Sicherheit, und deshalb 1-2 Prüfungsvorbereitungen mehr als ein anderer Schüler, der sich vielleicht auch etwas überschätzt... (und Training bringt bekanntlich , wie auch beim Sport  etc. Sicherheit)

 

Es wäre nicht klug an den Übungsstunden zu sparen, da man dann nicht sicher in die praktische Prüfung gehen kann , und vor allem später im Straßenverkehr nicht sicher unterwegs ist.

 

Jeder Schüler durchläuft bei uns den Stufenausbildungsplan, da wir auf Qualität großen Wert legen.

Begonnen wird hier mit der Grundausbildung (Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe).

Danach / gegen Ende  kommen die 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, u. 3 Nachtfahrten).

Dann erfolgt die Test-und Reifestufe , die in die praktische Prüfung führt.

 

Im Schnitt benötigt ein Schüler zwischen 30- 40 Übungsstunden (kann natürtlich in beide Richtungen abweichen).

 

 

 

Da immer mal wieder gefragt wird wie viele   "Pflichtstunden" denn sein müssen anbei der § 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung:

§ 1 Ziel und Inhalt der Ausbildung

(1) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.

(2) Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das

1.

Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,

2.

Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,

3.

Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,

4.

Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,

5.

Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und

6.

Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum

 

 

Das heißt :

 

  • Die Grundausbildung  enthält so viele Übungsstunden , daß die 6 Punkte oben erfüllt sind (hier gibt  es also keine Pflicht in der Anzahl , die obigen Kompetenzen müssen jedoch vorhanden sein, Pflicht ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer)
  •  Dazu kommen die Sonderfahrten ( 5 Überland, 4 Autobahn ,  3 Nachtfahrten) , hiervon sind mindestens 12 (x 45 min) Pflicht.