Überdurchschnittliche Erfolgsquote in der Praxis !

Einfach Online anmelden oder zu den Öffnungszeiten im Büro vorbeikommen :-)

Weil eine gute Ausbildung wichtig ist , herzlichen Glückwunsch :-)

Anna aus Pattonville

Prüfung bestanden, herzlichen Glückwunsch :-)

Leonard hat natürlich beim 1. Mal bestanden :-)

B96 - Der kleine Anhängerschein 

Ohne Prüfung an einem Tag 

Jetzt online oder telefonisch  anmelden ...

Eure nächsten Kurse 

Wir bilden Euch zum sicheren und vorausschauenden Verkehrsteilnehmer aus, Garantiert kein auswendig lernen der Prüfungsstrecke sondern verstehen WIE der Verkehr funktioniert.

 

Wie viele Fahrstunden Ihr benötigt  können wir natürlich nicht Wissen. Wir werden Euch keine Fahrstunden zu viel anbieten sondern genau die Menge die Ihr benötigt um sicher immer und überall fahren zu können.

 

Wir haben Verstärkung bekommen, deshalb können wir ab sofort unser Angebot wieder erweitern:

 

Neben der regulären Ausbildung die ca. 3 - 6 Monate dauert, bieten wir ab sofort auf Wunsch auch die Klasse B - Ausbildung in 2, 4 oder 6 Wochen an ! Einfach bei uns melden und genaueres erfahren.

 

Fahrschulwechsler, Auffrischer und Angsthasen sind ebenfalls herzlich Willkommen und werden zeitnah eingeplant.

 

Euer Fahrschulteam :-)

 

Wir gratulieren Johannes zur bestandenen Prüfung :-)

Wir haben einfach tolle Schüler :-)

Nicht jeder wollte auf das Foto ... :-)

Herzlichen Glückwunsch 

Emily aus Aldingen :-)

Bodenseetour März 2024

Unser bereits 3. Tagesausflug 2024 am 30.3. mit Marius und Jonas :-) Diesmal war Überlingen am Bodensee das Ziel. Autobahn , Landstraße und durch die Stadt mit einem  gemütlichen Essen für alle Beteiligten direkt an der Promenade. Natürlich mit Genügend Zeit zum Bummeln. Wohin geht der nächste Tagesausflug ? Wir lassen uns von Euch überraschen :-) Gabi & Tom

Marius und Jonas

Herzlichen Glückwunsch :-)

Lorena aus Neckarrems und Jenni aus Aldingen :-)

Herzlichen Glückwunsch 

Unsere Schüler sind einfach klasse:-)

Alessia aus Kornwestheim und Vanessa aus Aldingen, beim 1. Mal bestanden :-)

Wir sind Toms Fahrschule :-)

Die nächsten Kurse ...

Der gesammte Theorie - Kurs findet in Remseck statt und ist in 7 Werktagen komplett absolviert, alles Transparent und realistisch.

Bei den Praxis Stunden holen wir Euch natürlich von Daheim oder der Schule ab :-) Natürlich könnt Ihr auch verschiedene Kurse miteinander MIXEN, müsst also nicht zwingend an dem gesammten Kurs teilnehmen sondern die Theorieeinheiten je nach bedarf kombinieren :-) Ihr müsst nur alle 14 Themen jeweils 1 x besucht haben ! Bei welchem Kurs könnt Ihr entscheiden :-)

Herzlichen Glückwunsch :-)

Praxis bestanden, sauber gehfahren und jetzt sicher unterwegs :-)

Natürlich alle beim 1. Mal bestanden :-)

Geblitzt als Fahranfänger ?

Fahranfänger müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie in den ersten zwei Jahren, nachdem sie den Führerschein erworben haben, Verstöße im Straßenverkehr begehen.

 

Wurden Du in der Probezeit mit 21 km/h oder mehr geblitzt wirst, handelt es sich um einen A-Verstoß. 

 

Dies hat für Dich folgende Konsequenzen:

 

Erster A-Verstoß: Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, Teilnahme an einem Aufbauseminar

 

Zweiter A-Verstoß: Ermahnung, Empfehlung für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

 

Dritter A-Verstoß: Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Also bedeutet das, wenn Du 3 mal zu schnell unterwegs bist, ist Deine Fahrerlaubnis komplett entzogen. Abgesehen davon ist die Unfallursache Nr.1 nicht angepasste Geschwindigkeit ...

 

Also so wie bei uns gelernt, immer anständig fahren :-)

 

Ihr seid die Vorbilder für andere, macht was daraus !

Weil Qualität immer gewinnt :-)

Wir lernen zuerst das Fahren, DANN gehen wir zur Prüfung ...

Und NEIN, man lernt das Autofahren nicht erst nach der Fahrschule, zumindest nicht wenn auf eine ordentliche Ausbildung Wert gelegt wird.

Unsere Schüler wissen was gut ist :-)

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung :-)

Jona aus Aldingen, beim 1. Mal bestanden :-)
Jordy und Lukas, natürlich beim 1. Mal bestanden :-)

Wir sind einfach anders :-)

Unsere Fahrschüler sind einfach klasse :-)

--- Tipps für die Eltern ---

Ist nach einer Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben ?

Immer noch glauben viele Autofahrer, dass eine durch ein Verkehrsschild angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sobald sie die nächste Kreuzung oder Einmündung erreicht haben und kein weiteres Schild vorhanden ist, das auf das Tempolimit hinweist. Dies erscheint logisch, denn ein Verkehrsteilnehmer, der erst an dieser Stelle in die Straße mit der Geschwindigkeitsbegrenzung einbiegt, kann von dieser ja sonst nichts wissen. Demnach muss sie also aufgehoben sein, richtig?

Tatsächlich ist die Annahme, dass Kreuzungen, Einmündungen oder auch Autobahnauffahrten eine Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufheben, falsch. Das Tempolimit gilt über die entsprechende Stelle hinaus und es wird erwartet, dass sich auch Autofahrer daran halten, die erst hier auf die Straße einbiegen – selbst wenn sie nicht durch ein weiteres Schild auf das Tempolimit aufmerksam gemacht werden und von diesem also eigentlich nichts wissen können.

Quelle: Bussgeldkatalog.org

Geniale Cabrio - Fahrstunden :-)

Machen Spaß und bringen Erfahrungswerte !

Hier mit Antonia :-)

B196, AM, A1, A2 und A verpflichtend nur mit Schutzkleidung !

Fahrschüler dürfen die Ausbildung und Prüfung für die Motorradklassen nur durchführen, wenn diese die volle Schutzbekleidung tragen.

 

Dies geht aus der Fahrerlaubnis-Verordnung hervor.

 

Dazu gehören, Motorradhelm, Motorradhandschuhe, enganliegende Motorradjacke, Rückenprotektor, Motorradhose und Motorradstiefel.

 

DIe Schutzausrüstung ist in Schutzklassen eingeteilt:

 

C steht für reinen Aufprallschutz, B steht für Abriebschutz, A steht für Aufprall- und Abriebschutz.

 

"AA" und "AAA" weisen eine höhere Schutzwirkung als "A" auf.

 

Zudem gibt es eine neue Prüfnorm für Schutzhelme (ECE-R-22.06) welche seit 2021 anwendbar ist und ab 2023 verpflichtend wird.

 

Quelle: Fahrlehrerverband BW

Seit 1.6.2022 sind auch Fahrassistenz-Systeme in der praktischen Prüfung Pflicht !

Bei Prüfungsfahrzeugen, die über Systeme verfügen, die die Längs- und Querführung des Fahrzeugs in einem spezifischen Anwendungsfall aktiv und kontinuierlich übernehmen können, entscheidet der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr über den Einsatz dieser Systeme.

Da wir dies auch bisher schon auf Wunsch in die Ausbildung integriert haben, wird es ab sofort natürlich fester bestandteil in den Fahrstunden !

 

Quelle: TÜV Süd

Linienbus hat Vorrecht, immer ?

Nach §20 Absatz 5 StVO hat ein Linienbus beim einfahren aus einer Bushaltestelle in den fließenden Verkehr ein Vorrecht. Wir müssen also Linienbusse aus einer Haltestelle einfahren lassen.

 

Jedoch muss der Busfahren nach §10 StVO dies durch den Fahrtrichtungsanzeiger deutlich machen. Ansonsten besteht KEIN Vorrecht. Sollte es zu einem Unfall kommen, entscheidet letztendlich der Richter über die Schadensverteilung.  

 

Quelle: StVO & Fahrlehrerverband BW

Dafür stehen wir :-)

 

Fahrschülerausbildungsordnung

 

§ 1 Ziel und Inhalt der Ausbildung
 

(1) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
 
(2) Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
  • Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
  • Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum einschließt.

Wir sind Toms Fahrschule :-)

Weil Qualität am Ende immer gewinnt :-)

Schon gewusst ?

1 Punkt + 70€ Bußgeld !

 

Häufig benutzt und fast immer falsch verstanden ....

 

Dere grüne Pfeil nach rechts bedeuted auch bei Rot freie Fahrt nach rechts, WENN vorher an der Roten Ampel angehalten wurde !

 

Der Grünpfeil ist also eine Art Stopp-Schild. Es muss also zwingend bei Rot an der Ampel angehalten werden, erst wenn ausgeschlossen ist, daß kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird darf weitergefahren werden.

 

Bei Mißachtung dieser Vorschrift wird ein Bußgeld von 70€ verhängt und 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen.

 

Euer Fahrschulteam :-)

 

Quelle: StVO

Wir gratulieren Moritz zur bestandenen Prüfung :-)

Natürlich beim 1. Mal bestanden :-)

Moritz aus Hochberg :-)

B96 Schulung die Spaß macht :-)

Sven, Andre, Laura und Chris :-)

Die Geschichte mit den Glückspunkten ... :-)

Verena aus Neckarrems und Julia aus Aldingen ! Natürlich beim 1.Mal bestanden :-)

Nur fliegen ist schöner :-)

Maren aus Pattonville :-)

   

Sonderfahrten nach Blaubeuren, mal kurz den Blautopf besucht :-)

Annabelle und Celine

Die Frauen können es halt :-)

Chen nach bestandener Prüfung mit Gabi !

Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzzeichen !

Manche Kombinationen von Verkehrszeichen können schon verwirrend sein. So auch die einer Geschwindigkeitsbegrenzung an Werktagen, gilt diese dann auch wenn der Wochentag auf einen Feiertag fällt ?

 

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, daß solche Kombinationen in Bezug auf das Tempolimit auch an Feiertagen gilt.

 

"Da der Straßenverkehr einfache und klare Regeln erfordet, müssen Unbequemlichkeiten, die sich aus einem der Regel entsprechenden Verhalten ergeben und auch zumutbar sind, im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden."

 

Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken

 

So sehen SIEGER aus !!!

Sven aus Neckargröningen und Simon aus Adligen-Halden :-)

Wie das (Fahrschüler) 

Leben so spielt :-)

Von einer glücklichen Fahrschülerin :-)

Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit ?

In einem Verkehrsberuhigten Bereich ist nach der StVO mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das OLG Naumburg hat definiert, wie schnell das ist.

 

Mehr als 10 km/h könne nach dem Wortsinn nicht als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden. Schrittgeschwindigkeit kann auch nicht unterschiedlich schnell sein. 

 

Eine Geschwindigkeit von 10 km/h kann nach OLG-Sicht gerade noch als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden. Wer sich noch schneller fortbewegt, gehe bzw. schreite nicht, sondern laufe.

 

Quelle: OLG-Naumburg, AZ 2 WS 45/17

Eine häuffig gestellte Frage lautet: Was bedeutet das A an einer Ampel ?

 

Diese "Zusatzampel" dient dem Bus-Linienverkehr. Moderne Busse sind mit einem zusätzlichen Gerät ausgestattet, welches Signale an bestimmte Ampeln sendet an denen der Buss demnächst vorbei fahren muss.

 

Dieses Signal soll dafür sorgen, daß der Buss eine "grüne Welle" bekommt und so zügiger durch den Verkehr kommt. Auch das häuffige abbremsen soll dadurch vermieden werden.

 

Durch das "A" an der Ampel erkennt der Busfahrer, daß das Signal an der Ampelschaltung angefordert wurde.

 

Eurer Fahrschulteam

Unsere Fahrschüler :-)

Auf dem Remsecker Weihnachtsmarkt :-)

Glückliche Fahrschüler :-)

Lisa mit selbstgemachten Muffins :-)

Parken und ab in den Urlaub ?

Wer auf einem öffentlichem Parkplatz sein Fahrzeug erlaubt abstellt, kann nicht damit rechnen, dass dies über eine längere Zeit zulässig bleibt.

 

Wenn nachträglich ein Verkehrszeichen angebracht wird, welches z.B. das Parken verbietet, so wirkt dies gegen jedermann, auch wenn der Autofahrer das Verkehrszeichen nicht wahrnehmen konnte.

 

Wenn Du also Dein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abstellst, in den Urlaub gehst, und nicht erreichbar bist, kann Dein Auto abgeschleppt werden, wenn nachträglich das Parken verboten wird.

Ich hab ihn ... :-)

Natascha aus Remseck :-)

Glückliche Fahrschüler :-)

Unser Ziel ist nicht die Gewinnmaximierung, unser Ziel sind glückliche Fahrschüler !

Langeweile ? Nicht bei uns :-)

Hier das Ergebnis eines AKTIVEN Unterrichtes den Ihr mit gestalten könnt ! Nebenbei machts auch noch Spaß :-)

Unsere Eröffnung 2012 ...

Eröffnung am 5. Mai 2012

Was bieten wir ?

  • Viel Spaß und gute Laune !
    Bei uns steht der MENSCH im MITTELPUNKT !
  • Ausbildung nach dem Stufenplan mit eigener (!) Diagrammkarte zur optimalen Ausbildung !
    Mit der richtigen Strategie zum Führerschein !
    Wir legen auch besonderen Wert auf eine vorrausschauende Fahrweise, Gefahren erkennen BEVOR sie entstehen !
  • Moderne, klimatisierte NICHTRAUCHER Fahrzeuge ( Audi A3 ) !
  • Wir sparen nicht an den Lernmitteln unserer Schüler !
  • Faire Preise, keine Lockangebote.
  • monatliche Kurse, in denen Ihr den gesamten Theoriestoff in 7 Werktagen besuchen könnt ( oder einfach mit den anderen Kursen kombinieren ).
  • Regelmäßige Fahrstunden
    Es sollten zumindest wöchentlich mindestens 2 Termine mit jeweils 2 Fahrstunden stattfinden ! Ist natürlich auch von Deinen Zeiten abhängig.
  • Drivers Cam , das Fahrschul-Videosystem für alle unsere Fahrschüler die das FLM nutzen !!! Bereits über 150 Filme in unserem System. Diese werden regelmäßig aktuallisiert und ausgebaut. Eine wirklich perfekte Ergänzung zu Deiner Ausbildung.
  • Ferienkurse mit täglich 2 Unterrichtseinheiten
    wenn es mal ganz schnell gehen soll …  !
  • Sparen beim Fahren
    Und trotzdem Spaß dabei … Bei uns lernt man auch Sprit sparen.
  • Kleine Fahrschule, kein "Großunternehmen" :-)

 

Und noch vieles mehr, einfach vorbei schauen !