Wir haben einfach tolle Schüler :-)

Nicht jeder wollte auf das Foto ... :-)

Herzlichen Glückwunsch :-)

Luise auf Neckargröningen :-)

 

Nächster klassenspezifischer

Unterricht für die Zweirad-Klassen:

 

Freitag, 19.4. 17:00 Uhr - 20:15 Uhr

 

Samstag, 20.4. 9:00 Uhr - 12:15 Uhr

 

 

in der Filiale in Remseck-Hochberg (Hochorfer Steige 1)

 

Gruppenrabatt

Ab sofort gibt es auch bei uns einen Rabatt auf Gruppenanmeldungen:

 

Wenn Ihr Euch GEMEINSAM anmeldet bekommt Ihr als Dankeschön eine kleine Gutschrift auf eure erste Rechnung:

 

2 Freunde jeweils pro Schüler 75.- €

3 Freunde jeweils pro Schüler 100.- €

4 Freunde jeweils pro Schüler 150.- €

 

Gültig für die Klasse B(F)(17)(197)(78) (PKW)

Andere Klassen auf Anfrage ! 

 

Grundbetrag 399.- €, Übungsstunde je 45 Minuten 75.- €, Sonderfahrten je 45 Minuten 75.- €, Anmeldung zur Theorieprüfung 79.- €, Anmeldung zur Praktischen Prüfung 209.- € !

 

Wo findet Ihr noch Preise auf einer Homepage ?

Natürlich bei uns !

Transparenz sind nicht nur Worte, sondern Taten :-)

 

 

Grüße Tom & Gabi

 

Marius ist dabei -:)

Weil es einfach Spaß macht ….

Herzlichen Glückwunsch :-)

Henri aus Hochberg , natürlich beim 1.Mal bestanden :-)

Herzlichen Glückwunsch 

Unsere Schüler sind einfach klasse:-)

Alessia und Vanessa, beim 1. Mal bestanden :-)

Wir sind Toms Fahrschule :-)

Die nächsten Kurse ...

Der gesammte Theorie - Kurs findet in Remseck statt und ist in 7 Werktagen komplett absolviert, alles Transparent und realistisch.

Bei den Praxis Stunden holen wir Euch natürlich von Daheim oder der Schule ab :-) Natürlich könnt Ihr auch verschiedene Kurse miteinander MIXEN, müsst also nicht zwingend an dem gesammten Kurs teilnehmen sondern die Theorieeinheiten je nach bedarf kombinieren :-) Ihr müsst nur alle 14 Themen jeweils 1 x besucht haben ! Bei welchem Kurs könnt Ihr entscheiden :-)

Herzlichen Glückwunsch :-)

Praxis bestanden, sauber gehfahren und jetzt sicher unterwegs :-)

Niklas, Anni und Tom - Natürlich beim 1. Mal bestanden :-)
Natürlich alle beim 1. Mal bestanden :-)

Ein Biker ist geboren ....

Jonas hat natürlich beim 1. Mal bestanden :-)

Geblitzt als Fahranfänger ?

Fahranfänger müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie in den ersten zwei Jahren, nachdem sie den Führerschein erworben haben, Verstöße im Straßenverkehr begehen.

 

Wurden Du in der Probezeit mit 21 km/h oder mehr geblitzt wirst, handelt es sich um einen A-Verstoß. 

 

Dies hat für Dich folgende Konsequenzen:

 

Erster A-Verstoß: Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, Teilnahme an einem Aufbauseminar

 

Zweiter A-Verstoß: Ermahnung, Empfehlung für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

 

Dritter A-Verstoß: Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Also bedeutet das, wenn Du 3 mal zu schnell unterwegs bist, ist Deine Fahrerlaubnis komplett entzogen. Abgesehen davon ist die Unfallursache Nr.1 nicht angepasste Geschwindigkeit ...

 

Also so wie bei uns gelernt, immer anständig fahren :-)

 

Ihr seid die Vorbilder für andere, macht was daraus !

Weil Qualität immer gewinnt :-)

Wir lernen zuerst das Fahren, DANN gehen wir zur Prüfung ...

Und NEIN, man lernt das Autofahren nicht erst nach der Fahrschule, zumindest nicht wenn auf eine ordentliche Ausbildung Wert gelegt wird.

Unsere Schüler wissen was gut ist :-)

Herzlichen Glückwunsch :-)

Kassandra aus Hochberg, natürlich beim 1. Mal bestanden :-)

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung :-)

Jona aus Aldingen, beim 1. Mal bestanden :-)
Jordy und Lukas, natürlich beim 1. Mal bestanden :-)

Wir sind einfach anders :-)

Unsere Fahrschüler sind einfach klasse :-)

Herzlichen Glückwunsch :-)

Mandy aus Aldingen , natürlich beim 1. Mal bestanden :-)

Herzlichen Glückwunsch :-)

Felix aus Hochberg :-)

Transparenz schafft 

vertrauen und Glaubwürdigkeit !

Als eine der wenigen Fahrschulen in Ludwigsburg haben wir unsere Preise Online auf unserer Homepage für alle frei zugänglich.

 

Ihr könnt Euch jederzeit über alle unsere Preise Informieren, wie haben weder etwas zu verheimlichen, noch schämen wir uns für unsere Preise.Wir Kalkullieren mit realistischen Zahlen , passen unsere Preise so an, daß wir die Qualität halten können und sparen nicht an der Qualität um möglichst "billig" zu sein.

 

Ihr bekommt auch per Telefon oder Mail alle Preise von uns, müsst nicht ins Büro kommen um zu erfahren was Ihr denn für den Führerschein bezahlen müsst.

 

Wir wollen Schüler weder "fangen" noch "überreden" oder sonstetwas, wir wollen daß Ihr zu uns kommt weil Ihr zu uns wollt. Wir verzichten lieber auf einzelne Anmeldungen bevor wir versuchen den Schüler zu überreden um zu uns zu kommen.

 

Wir möchten auch keine unrealistischen Rechen- oder Preisbeispiele geben. Unsere Beispiele beinhalten ALLE Kosten für den Führerschein ( also auch TÜV Gebühren, Kosten für das Landratsamt, Lernmaterial etc.) und eine Fahrstundenanzahl, die aus dem Durchschnitt der Fahrstunden aus den letzten Jahren besteht, also das was die Schüler wirklich für eine ordentliche Ausbildung benötigt haben.

 

Wir liefern keine "theoretischen" Beispiele wie "billig" es sein könnte sondern realistische Werte aus unserer Erfahrung mit den Schülern.

 

Wir bilden nach bestem Wissen und Gewissen aus und stehen auch dazu :-)

 

Ach ja: Natürlich gibt es bei uns auch keine Fahrstunde "zu viel" oder "Extra Fahrstunden" ... aber so viele wie nötig sind um mehr als die Prüfungsstrecke zu können ... 

 

Euer Fahrschulteam Tom & Gabi

--- Tipps für die Eltern ---

Ist nach einer Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben ?

Immer noch glauben viele Autofahrer, dass eine durch ein Verkehrsschild angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sobald sie die nächste Kreuzung oder Einmündung erreicht haben und kein weiteres Schild vorhanden ist, das auf das Tempolimit hinweist. Dies erscheint logisch, denn ein Verkehrsteilnehmer, der erst an dieser Stelle in die Straße mit der Geschwindigkeitsbegrenzung einbiegt, kann von dieser ja sonst nichts wissen. Demnach muss sie also aufgehoben sein, richtig?

Tatsächlich ist die Annahme, dass Kreuzungen, Einmündungen oder auch Autobahnauffahrten eine Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufheben, falsch. Das Tempolimit gilt über die entsprechende Stelle hinaus und es wird erwartet, dass sich auch Autofahrer daran halten, die erst hier auf die Straße einbiegen – selbst wenn sie nicht durch ein weiteres Schild auf das Tempolimit aufmerksam gemacht werden und von diesem also eigentlich nichts wissen können.

Quelle: Bussgeldkatalog.org

Wir sind Toms Fahrschule :-)

Coole Mädchen :-)

Emely aus Neckargröningen nach bestandener Prüfung :-)

Wir sind Toms Fahrschule :-)

Eine Ausbildung für die Zukunft :-)

Lennart aus Pattonville nach bestandener Prüfung :-)

Geniale Cabrio - Fahrstunden :-)

Machen Spaß und bringen Erfahrungswerte !

Hier mit Antonia :-)

B196, AM, A1, A2 und A verpflichtend nur mit Schutzkleidung !

Fahrschüler dürfen die Ausbildung und Prüfung für die Motorradklassen nur durchführen, wenn diese die volle Schutzbekleidung tragen.

 

Dies geht aus der Fahrerlaubnis-Verordnung hervor.

 

Dazu gehören, Motorradhelm, Motorradhandschuhe, enganliegende Motorradjacke, Rückenprotektor, Motorradhose und Motorradstiefel.

 

DIe Schutzausrüstung ist in Schutzklassen eingeteilt:

 

C steht für reinen Aufprallschutz, B steht für Abriebschutz, A steht für Aufprall- und Abriebschutz.

 

"AA" und "AAA" weisen eine höhere Schutzwirkung als "A" auf.

 

Zudem gibt es eine neue Prüfnorm für Schutzhelme (ECE-R-22.06) welche seit 2021 anwendbar ist und ab 2023 verpflichtend wird.

 

Quelle: Fahrlehrerverband BW

Keine KOMPROMISSE !

Bei uns gibt es keine Kompromisse zu einer maximal hohen Qualität der Ausbildung. Wir bilden nicht nur für die Prüfung aus, wir bilden für ein Leben aus.

 

Eine gute Ausbildung ist ein Geschenk der Eltern für Ihre Kinder, an dem sie sich ein Leben lang orientiren können :-)

 

Eine gute Ausbildung prägt die jungen Menschen und ist eine Investition für die Zukunft der Schüler :-)

 

 Alle , die das möchten sind bei uns herzlich Willkommen :-)√

Ab 1.6.2022 werden auch Fahrassistenz-Systeme in der praktischen Prüfung eingesetzt !

Bei Prüfungsfahrzeugen, die über Systeme verfügen, die die Längs- und Querführung des Fahrzeugs in einem spezifischen Anwendungsfall aktiv und kontinuierlich übernehmen können, entscheidet der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr über den Einsatz dieser Systeme.

Da wir dies auch bisher schon auf Wunsch in die Ausbildung integriert haben, wird es ab sofort natürlich fester bestandteil in den Fahrstunden !

 

Quelle: TÜV Süd

Linienbus hat Vorrecht, immer ?

Nach §20 Absatz 5 StVO hat ein Linienbus beim einfahren aus einer Bushaltestelle in den fließenden Verkehr ein Vorrecht. Wir müssen also Linienbusse aus einer Haltestelle einfahren lassen.

 

Jedoch muss der Busfahren nach §10 StVO dies durch den Fahrtrichtungsanzeiger deutlich machen. Ansonsten besteht KEIN Vorrecht. Sollte es zu einem Unfall kommen, entscheidet letztendlich der Richter über die Schadensverteilung.  

 

Quelle: StVO & Fahrlehrerverband BW

Dafür stehen wir :-)

 

Fahrschülerausbildungsordnung

 

§ 1 Ziel und Inhalt der Ausbildung
 

(1) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
 
(2) Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
  • Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
  • Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum einschließt.

Wir sind Toms Fahrschule :-)

Weil Qualität am Ende immer gewinnt :-)

Schon gewusst ?

1 Punkt + 70€ Bußgeld !

 

Häufig benutzt und fast immer falsch verstanden ....

 

Dere grüne Pfeil nach rechts bedeuted auch bei Rot freie Fahrt nach rechts, WENN vorher an der Roten Ampel angehalten wurde !

 

Der Grünpfeil ist also eine Art Stopp-Schild. Es muss also zwingend bei Rot an der Ampel angehalten werden, erst wenn ausgeschlossen ist, daß kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird darf weitergefahren werden.

 

Bei Mißachtung dieser Vorschrift wird ein Bußgeld von 70€ verhängt und 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen.

 

Euer Fahrschulteam :-)

 

Quelle: StVO

Gemeinsam stark :-)

Nein, es hat NICHT geregnet ... :-)

Und ja, beide haben natürlich beim 1. Mal bestanden :-)

Prüfung bestanden: Janina und Anne :-)

Wir gratulieren Moritz zur bestandenen Prüfung :-)

Natürlich beim 1. Mal bestanden :-)

Moritz aus Hochberg :-)

B96 Schulung die Spaß macht :-)

Sven, Andre, Laura und Chris :-)

Die Geschichte mit den Glückspunkten ... :-)

Verena aus Neckarrems und Julia aus Aldingen ! Natürlich beim 1.Mal bestanden :-)

Nur fliegen ist schöner :-)

Maren aus Pattonville :-)

   

Sonderfahrten nach Blaubeuren, mal kurz den Blautopf besucht :-)

Annabelle und Celine

Die Frauen können es halt :-)

Chen nach bestandener Prüfung mit Gabi !

Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzzeichen !

Manche Kombinationen von Verkehrszeichen können schon verwirrend sein. So auch die einer Geschwindigkeitsbegrenzung an Werktagen, gilt diese dann auch wenn der Wochentag auf einen Feiertag fällt ?

 

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, daß solche Kombinationen in Bezug auf das Tempolimit auch an Feiertagen gilt.

 

"Da der Straßenverkehr einfache und klare Regeln erfordet, müssen Unbequemlichkeiten, die sich aus einem der Regel entsprechenden Verhalten ergeben und auch zumutbar sind, im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden."

 

Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken

 

So sehen SIEGER aus !!!

Sven aus Neckargröningen und Simon aus Adligen-Halden :-)

Wie das (Fahrschüler) 

Leben so spielt :-)

Von einer glücklichen Fahrschülerin :-)

Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit ?

In einem Verkehrsberuhigten Bereich ist nach der StVO mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das OLG Naumburg hat definiert, wie schnell das ist.

 

Mehr als 10 km/h könne nach dem Wortsinn nicht als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden. Schrittgeschwindigkeit kann auch nicht unterschiedlich schnell sein. 

 

Eine Geschwindigkeit von 10 km/h kann nach OLG-Sicht gerade noch als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden. Wer sich noch schneller fortbewegt, gehe bzw. schreite nicht, sondern laufe.

 

Quelle: OLG-Naumburg, AZ 2 WS 45/17

Eine häuffig gestellte Frage lautet: Was bedeutet das A an einer Ampel ?

 

Diese "Zusatzampel" dient dem Bus-Linienverkehr. Moderne Busse sind mit einem zusätzlichen Gerät ausgestattet, welches Signale an bestimmte Ampeln sendet an denen der Buss demnächst vorbei fahren muss.

 

Dieses Signal soll dafür sorgen, daß der Buss eine "grüne Welle" bekommt und so zügiger durch den Verkehr kommt. Auch das häuffige abbremsen soll dadurch vermieden werden.

 

Durch das "A" an der Ampel erkennt der Busfahrer, daß das Signal an der Ampelschaltung angefordert wurde.

 

Eurer Fahrschulteam

Unsere Fahrschüler :-)

Auf dem Remsecker Weihnachtsmarkt :-)

Glückliche Fahrschüler :-)

Lisa mit selbstgemachten Muffins :-)

Parken und ab in den Urlaub ?

Wer auf einem öffentlichem Parkplatz sein Fahrzeug erlaubt abstellt, kann nicht damit rechnen, dass dies über eine längere Zeit zulässig bleibt.

 

Wenn nachträglich ein Verkehrszeichen angebracht wird, welches z.B. das Parken verbietet, so wirkt dies gegen jedermann, auch wenn der Autofahrer das Verkehrszeichen nicht wahrnehmen konnte.

 

Wenn Du also Dein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abstellst, in den Urlaub gehst, und nicht erreichbar bist, kann Dein Auto abgeschleppt werden, wenn nachträglich das Parken verboten wird.

Ich hab ihn ... :-)

Natascha aus Remseck :-)

Glückliche Fahrschüler :-)

Unser Ziel ist nicht die Gewinnmaximierung, unser Ziel sind glückliche Fahrschüler !

Langeweile ? Nicht bei uns :-)

Hier das Ergebnis eines AKTIVEN Unterrichtes den Ihr mit gestalten könnt ! Nebenbei machts auch noch Spaß :-)

Unsere Eröffnung 2012 ...

Eröffnung am 5. Mai 2012

Was bieten wir ?

  • Viel Spaß und gute Laune !
    Bei uns steht der MENSCH im MITTELPUNKT !
  • Wir sind die einzige Fahrschule, die NUR in Remseck ihre Lehrräume hat.
  • Ausbildung nach dem Stufenplan mit eigener (!) Diagrammkarte zur optimalen Ausbildung !
    Mit der richtigen Strategie zum Führerschein !
    Wir legen auch besonderen Wert auf eine vorrausschauende Fahrweise, Gefahren erkennen BEVOR sie entstehen !
  • Moderne, klimatisierte NICHTRAUCHER Fahrzeuge ( Audi A3 ) !
  • Wir sparen nicht an den Lernmitteln unserer Schüler !
  • Faire Preise, keine Lockangebote.
    Bei uns sind ALLE Preise fair, auch OHNE Rabbataktionen !
  • In Remseck (!) monatliche Kurse, in denen Ihr den gesammten Theoriestoff in 7 Werktagen besuchen könnt ( oder einfach mit den anderen Kursen kombinieren ).
  • Regelmäßige Fahrstunden
    Es sollten zumindest wöchentlich mindestens 2 Termine mit jeweils 2 Fahrstunden stattfinden ! Ist natürlich auch von Deinen Zeiten abhängig.
  • Drivers Cam , das Fahrschul-Videosystem für alle unsere Fahrschüler die das FLM nutzen !!! Bereits über 150 Filme in unserem System. Diese werden regelmäßig aktuallisiert und ausgebaut. Eine wirklich perfekte Ergänzung zu Deiner Ausbildung.
  • Ferienkurse mit täglich 2 Unterrichtseinheiten
    wenn es mal ganz schnell gehen soll …  !
  • Sparen beim Fahren
    Und trotzdem Spaß dabei … Bei uns lernt man auch Sprit sparen.
  • Kleine Fahrschule, kein "Großunternehmen" :-)

 

Und noch vieles mehr, einfach vorbei schauen !