Roller AM ab sofort ab 15 Jahren möglich !!!!!
Im Bundesgesetzblatt am 27.7.2021 verkündet und am 28.7.2021 in Kraft getreten.
Ab sofort darf der AM Rollerführerschein ( bis 45 km/h ) bereits mit 14 1/2 Jahren begonnen werden und ab 15 Jahren alleine gefahren werden.
Hierzu ist ein Theorieunterricht, fahrstunden sowie eine praktische Prüfung erforderlich.
Bisher war dies erst ab 16 Jahren möglich.
Automatikregelung B197
Die neue Regelung:
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 16. November 2020 wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach ist es ab dem 01. April 2021 möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.
Was sich ändert:
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird zukünftig die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen.
Das sind die Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Automatikeintrag:
- Der Fahrschüler absolviert während der Ausbildung eine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- Die Schulung umfasst mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten im Realverkehr
- Ziel der Schulung ist der sichere Umgang der Schülers mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- Nachweisen muss der Schüler dies im Rahmen einer Testfahrt von mindestens 15 Minuten Fahrzeit mit dem Fahrlehrer. Diese Fahrt muss innerorts und außerorts stattfinden.
- Der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung (vgl. Anlage 7 FahrschAusbO) aus, welche die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Tests bestätigt. Die Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung (auf einem Automatikfahrzeug) vorgelegt.
- Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 197 im zugehörigen Feld der Klasse B.
Die Schlüsselzahl
197:
Die nationale Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt wurde (vgl. §17a FeV). Sie ist nicht als Beschränkung der Fahrerlaubnis zu sehen, sondern dient vielmehr zur Dokumentation aller mit einem Automatikgetriebe abgelegten Prüfungen.
Führerschein Klasse B:
- KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesammtmasse (zG)
- Anhänger bis 750 KG zG
- (neu) Anhänger über 750 KG zG ist die zG von Zugfahrzeug (PKW) und Anhänger auf insgesammt 3,5 t begrenzt
- (neu) Klasse AM und L sind enthalten
Neue Anhängerregelung:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg dürfen mit dem Führerschein Klasse B immer mitgenommen werden. Anhänger über 750 kg dürfen jetzt immer dann gezogen werden, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt. Mindestalter bei BF17 ist 17 Jahre, ohne BF17 ab 18 Jahre.
Die Klassen AM und L sind hier mit enthalten !
Theorieuntericht:
12 Doppelstunden Grundstoff und
2 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff
Sonderfahrten:
- 5 Überland
- 4 Autobahn
- 3 „Nachtfahrten“ d.h. bei Dunkelheit
Theorieprüfung:
- Bei Ersterteilung 30 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
- Bei Erweiterung 20 Fragen, bei 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:
- Mindestdauer 45 Minuten
Klasse B mit der Schlüsselzahl 96:
B96 ist eine Erweiterung zum B-Führerschein (keine eigene Führerscheinklasse) mit der Schlüsselzahl 96 ! Die meisten Anhänger können damit gefahren werden. Diese Erweiterung kann auch nachträglich erteilt werden !
Wer einen Anhänger zieht, dessen zG 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt, muss den Führerschein auf Klasse B96 erweitern. Eine praktische und Theoretische Prüfung entfällt. Mindestalter bei BF17 ist 17 Jahre, ohne BF17 ab 18 Jahre.
Theorieunterricht:
- 150 Minuten
Praktischer Unterricht:
- 210 Minuten Praktische Übungen
- 60 Minuten fahren im normalen Verkehr
Klasse BE:
In allen anderen Fällen, wenn die zG des Anhängers 750 kg übersteigt aber max. 3.500 kg zG beträgt, wird der Führerschein Klasse BE benötigt. Wer auf der sicheren Seite sein will, macht am besten gleich den Führerschein Klasse BE.
Theorieunterricht:
- Ist nicht vorgeschrieben
Praktischer Unterricht:
- Grundausbildung nach Inhalt der Fahrschülerausbildungsordnung
- 3 Überland
- 1 Autobahn
- 1 „Nachtfahrt“
Theorieprüfung:
- Es ist keine Theorieprüfung notwendig
Praktische Prüfung:
- Mindestdauer 45 Minuten
Grundsätzlich gilt:
Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig – es ist keine neue Prüfung erforderlich.
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 ist eine Fahrerlaubnis der Klasse A erforderlich. Das Mindestalter hierfür ist 21 Jahren.
Klasse B mit der Schlüsselzahl 196:
B196 ist die Erweiterung zum B-Führerschein. Durch eine zusätzliche Schulung besteht die Möglichkeit, Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 KW bereits mit dem B-Führerschein zu fahren.
Voraussetzung ist eine Schulung von 5 Fahrstunden zu jeweils 90 Minuten auf einem Leichtkraftrad. Dazu muss an 4 Motorrad - Theoriestundden zu jeweils 90 Minuten teilgenommen werden.
Danach könnt Ihr mit unserer Bescheinigung die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eintragen lassen.
Ihr müsst mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein UND mindesten 25 Jahre alt sein. Diese Schlüsselzahl berechtigt nur das fahren in Deutschland und erwirkt auch kein Recht auf eine Aufstiegsprüfung auf die nächst höhere Klasse !
Allerdings benötigt Ihr auch keine praktische oder Theoretische Prüfung.
Wir empfehlen jedoch, bei Bedarf mehr als 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten zu nehmen, Sicherheit geht scvhließlich vor !