Infoblätter mit Preisen zu allen Klassen findet Ihr unter "Download" !

Mofa-Prüfbescheinigung:

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Für das Führen von Mofas benötigt man zwar keine Fahrerlaubnis, jedoch  - wenn man nach dem 31. März 1965 geboren ist - eine Bescheinigung für die Ablegung einer theoretischen Prüfung (Mofa-Prüfbescheinigung).

 

Klasse AM:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h, max. 50 ccm Hubraum (elektro max. 4 KW), es gelten auch Kleinkrafträder mit 50 ccm und bbH von 50 km/h wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, Kleinkrafträder die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.2.1992 in den Verkehr gekommen sind. !
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von max. 45 km/h und 50 ccm (elektro 4 KW)
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 45 km/h und max. 50 ccm (elektro 4 KW), Leermasse max. 350 kg
  • Mindestalter 15 Jahre

Theorieuntericht:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (Bei Erweiterung 6 Doppelstunden)
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff (Motorrad)

Praktische Ausbildung:

  • Nach den Vorschriften der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Theorieprüfung:

  • Bei Ersterteilung 30 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • Bei Erweiterung 20 Fragen, bei 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Mindestdauer 45 Minuten
     

Klasse A1:

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm, max. 11 kw Leistung, Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,1 kw pro kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis zu 15 kw, mehr al 50 ccm Hubraum bzw. über 45 km/h bbH
  • Ab dem 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Beinhaltet auch Führerscheinklasse AM

Theorieuntericht:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (Bei Erweiterung 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff (Motorrad)

Praktische Ausbildung:

  • Grundausbildung nach Inhalt der Fahrschülerausbildungsordnung.
    Vorgeschrieben sind darüber hinaus:
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Dunkelheitfahrten

Theorieprüfung:

  • Bei Ersterteilung 30 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • Bei Erweiterung 20 Fragen, bei 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Mindestdauer 45 Minuten

Klasse A2:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis zwischen Leistung und Leermasse max. 0,2 kW/kg
  • Beinhaltet auch die Führerscheinklasse AM und A1
  • Mindestalter 18 Jahre

Theorieuntericht:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (Bei Erweiterung 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff (Motorrad)

 

Wichtig:

 

Beim Aufstieg von A1 nach A2 bzw. von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

 

Praktische Ausbildung bei Ersterwerb:

  • Grundausbildung nach Inhalt der Fahrschülerausbildungsordnung
    Vorgeschrieben sind darüber hinaus:
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Dunkelheitfahrten

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
  • Der Fahrlehrer muss sich jedoch vor der Prüfung davon überzeugen, dass der Fahrschüler die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

 

Theorieprüfung:

  • Bei Ersterteilung 30 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • Bei Erweiterung 20 Fragen, bei 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 !

 

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 60 Minuten
  • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur 40 Minuten
  • Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

 

Klasse A:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Beinhaltet auch die Führerscheinklasse AM, A1 und A2
  • Mindestalter:
    24 Jahre bei Direkteinstieg oder
    20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
    21 Jahre für Dreirädrige KFZ bei mehr als 15 KW Leistung

Theorieuntericht:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (Bei Erweiterung 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff (Motorrad)

 

Wichtig:

 

Beim Aufstieg von A1 nach A2 bzw. von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

 

Praktische Ausbildung bei Ersterwerb:

  • Grundausbildung nach Inhalt der Fahrschülerausbildungsordnung.
    Vorgeschrieben sind darüber hinaus:
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Dunkelheitfahrten

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
  • Der Fahrlehrer muss sich jedoch vor der Prüfung davon überzeugen, dass der Fahrschüler die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt (mittels Fahrstunden)

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

 

Theorieprüfung:

  • Bei Ersterteilung 30 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • Bei Erweiterung 20 Fragen, bei 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2 !

 

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 60 Minuten
  • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur 40 Minuten
  • Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

 

Grundsätzlich gilt:

 

Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, es ist keine neue Prüfung erforderlich.

 

Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033  umgetauscht werden.